monopol-magazin.de: «Kein Recht auf Vermittlung»

monopol-magazin.de vom 20.08.2018

„Wegen seiner Äußerungen zur Flüchtlingspolitik trennt sich die Leipziger Galerie Kleindienst von ihrem Künstler Axel Krause. In einem Kunstmarkt, in denen Galeristen allzu oft ethische Ansprüche ausblenden, ist so ein Schritt ein Lichtblick. Ein Kommentar“

Von Daniel Völzke

Marc Jongen dazu: Das Magazin MONOPOL rechtfertigt hier wortreich den Rauswurf des systemkritischen Künstlers Axel Krause aus seiner Leipziger Galerie „Kleindienst“ als „Lichtblick“. Auch hier: die übliche Verwechslung eines wohlfeilen, selbstgefälligen Humanitarismus mit „ethischen Ansprüchen“.
Im Übrigen ist es schon richtig: nicht die gesamte Kunstszene ist en bloc „links“. Aber sie ist weitgehend systemkonform, ahndet wirkliche Dissidenz mit Ausschluss und engt die vielbeschworene Freiheit der Kunst damit immer mehr ein.

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monopol-magazin.de: «Bundesregierung antwortet auf AfD-Anfrage zu Grenzen der Kunstfreiheit»

monopol-magazin.de vom 06.02.2018

„Die AfD wollte von der Bundesregierung wissen, ob sie in der Errichtung einer Nachbildung des Holocaust-Mahnmals durch das Künstlerkollektiv Zentrum für politische Schönheit (ZPS) in Sichtweite der Wohnung des AfD-Politikers Björn Höcke die Grenzen der Kunstfreiheit überschritten sieht. Jetzt hat die Bundesregierung geantwortet“

Von monopol

Marc Jongen dazu: Zu den „Grenzen der Kunstfreiheit“ hatte ich die Bundesregierung gemeinsam mit einigen anderen AfD-Abgeordneten befragt. Anlass war eine übergriffige „Kunstaktion“ des „Zentrums für politische Schönheit“ (ZPS) vor dem Wohnhaus Björn Höckes in Thüringen. Das „Göttinger Tagblatt“ berichtete ausführlich hier: goettinger-tageblatt.de
Nun zitiert das Magazin MONOPOL im unten verlinkten Artikel aus der Antwort der Bundesregierung. Ein nicht unwichtiges Detail wird nicht zitiert: Das ZPS hatte im Jahr 2014 mit finanzieller Unterstützung des Hauptstadtkulturfonds eine Aktion durchgeführt, bei der sieben Gedenkkreuze für die Berliner Mauertoten entwendet wurden, um damit für die schrankenlose Öffnung der europäischen Außengrenzen zu demonstrieren. Die Polizei ermittelte wegen „besonders schweren Diebstahls“, siehe: morgenpost.de
Auch wenn die Ermittlungen damals (mit durchaus zweifelhafter Begründung) eingestellt wurden: Wir wollen jetzt von der Bundesregierung wissen, weshalb Gelder nicht zurückgefordert wurden, die für eine derart widerwärtige Verletzung der Würde des Totengedenkens eingesetzt wurden. (Vielleicht, weil es sich „nur“ um deutsche Tote handelte…?)

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