„Die AfD wollte von der Bundesregierung wissen, ob sie in der Errichtung einer Nachbildung des Holocaust-Mahnmals durch das Künstlerkollektiv Zentrum für politische Schönheit (ZPS) in Sichtweite der Wohnung des AfD-Politikers Björn Höcke die Grenzen der Kunstfreiheit überschritten sieht. Jetzt hat die Bundesregierung geantwortet“
Von monopol
Marc Jongen dazu: Zu den „Grenzen der Kunstfreiheit“ hatte ich die Bundesregierung gemeinsam mit einigen anderen AfD-Abgeordneten befragt. Anlass war eine übergriffige „Kunstaktion“ des „Zentrums für politische Schönheit“ (ZPS) vor dem Wohnhaus Björn Höckes in Thüringen. Das „Göttinger Tagblatt“ berichtete ausführlich hier: goettinger-tageblatt.de
Nun zitiert das Magazin MONOPOL im unten verlinkten Artikel aus der Antwort der Bundesregierung. Ein nicht unwichtiges Detail wird nicht zitiert: Das ZPS hatte im Jahr 2014 mit finanzieller Unterstützung des Hauptstadtkulturfonds eine Aktion durchgeführt, bei der sieben Gedenkkreuze für die Berliner Mauertoten entwendet wurden, um damit für die schrankenlose Öffnung der europäischen Außengrenzen zu demonstrieren. Die Polizei ermittelte wegen „besonders schweren Diebstahls“, siehe: morgenpost.de
Auch wenn die Ermittlungen damals (mit durchaus zweifelhafter Begründung) eingestellt wurden: Wir wollen jetzt von der Bundesregierung wissen, weshalb Gelder nicht zurückgefordert wurden, die für eine derart widerwärtige Verletzung der Würde des Totengedenkens eingesetzt wurden. (Vielleicht, weil es sich „nur“ um deutsche Tote handelte…?)