„Hinter dem schärferen Vorgehen des Verfassungsschutzes gegen die AfD steckt aus Sicht des Landesvorsitzenden der Partei, Marc Jongen, der politische Gegner. „Der Verfassungsschutz wurde politisch instrumentalisiert durch politische Konkurrenten, die uns einen Wettbewerbsnachteil verschaffen wollen, in dem sie uns ein Stigma aufdrücken“, sagte Jongen der Deutschen Presse-Agentur.“
Von dpa
Marc Jongen dazu: DER VERFASSUNGSSCHUTZ WIRD VON UNSEREN POLITISCHEN GEGNERN INSTRUMENTALISIERT! Ergänzend zum unten verlinkten Artikel ein Wort zur Begründung, die Thomas Haldenwang, der neue Präsident des Bundesverfassungsschutzes, vorgebracht hatte, um die AfD in einer spektakulär inszenierten Pressekonferenz zum „Prüffall“ zu erklären. Herr Haldenwang führte unter anderem den von Vertretern der AfD, genauer des „Flügels“, verwendeten Begriff „Messermigration“ an und insinuierte, dieser verstoße gegen Artikel 1 GG: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“. Der Begriff sei damit ein Verdachtsmoment für verfassungsfeindliche Bestrebungen.
Unabhängig davon, dass eine große Anzahl von Messerangriffen und -morden von Migranten an Einheimischen inzwischen vorliegen, der Begriff also eine absolut legitime Zuspitzung in der politischen Debatte darstellen dürfte, um einen erwiesenen Misstand zum Ausdruck zu bringen, muss man sich fragen: Gilt der Schutz der Menschenwürde nur für Migranten? Haben die ermordeten Deutschen keinen Anspruch darauf? Ist es künftig verboten, gar verfassungsfeindlich, die an ihnen verübten Kaptialverbrechen überhaupt nur zur Sprache zu bringen?
Diese Schweigepflicht über die negativen Folgen der Zuwanderung will uns bekanntlich der kürzlich unterzeichnete „Global Compact of Migration“ auferlegen. Als dessen treuer Diener hat sich Herr Haldenwang gleich mit seinem ersten Auftritt pflichtschuldig erwiesen. Denkt man seine Auslegung des Grundgesetzes konsequent zuende, dann sieht man sich gezwungen anzunehmen, Deutschland besäße eine Verfassung, in der die Zerstörung des Landes implizit angelegt ist, die es zumindest nicht erlaubt, der schrittweisen Auflösung von Volk und Staat wirksame Mittel entgegenzusetzen. Es ist selbstevident, dass dies nie und nimmer die Intention der Verfassungsväter und -mütter gewesen sein kann. Ihnen ging es um ein Regelwerk, innerhalb dessen das deutsche Volk in Frieden leben und sich in demokratischen Verhältnissen frei entfalten kann, nicht in dem es in geistiger Knechtschaft seinem Verlöschen entgegensiecht.
Es bleibt also nur der Schluss, dass nicht die AfD, sondern der neue Verfassungsschutzpräsident sich mit seiner allzu zeitgeistgebundenen Auslegung des Grundgesetzes auf Abwegen befindet.
Die AfD ist DIE Rechtsstaats- und Grundgesetzpartei. Dass ausgerechnet sie nun zum „Prüffall“ des Verfassungsschutzes wird, während linksextreme Deutschlandfeinde weitgehend unbehelligt, ja oft noch staatlich alimentiert, ihr Unwesen treiben, ist blanker Hohn und zeigt, wie verkommen die politischen Verhältnisse in Deutschland mittlerweile sind.
Dort wo einzelne Mitglieder der AfD gegen Prinzipien der FDGO oder gegen unsere eigenen Grundsätze verstoßen, gehen wir konsequent mit Parteiordnungsmaßnahmen dagegen vor. Nicht die Sprech- und Denkverbote der Altparteien, die den Verfassungsschutz jetzt politisch instrumentalisieren, sind dabei aber unser Maßstab, sondern einzig und allein die Vernunft und damit eng verschwistert der ursprüngliche Geist der Grundgesetzes sowie das Wohl der Partei und des Landes.