„Universitäten sind Stätten geistiger Auseinandersetzung. Doch zunehmend kritisieren Wissenschaftler, dass an den Universitäten zu viel moralisiert und zu wenig argumentiert werde und die Toleranz für andere Meinungen sinke. Wie passt das zu der im Grundgesetz garantierten Wissenschaftsfreiheit?“
Von Ingeborg Breuer
Marc Jongen dazu: Der Deutschlandfunk rekapituliert in diesem Radiobeitrag die Aufregung um die Einladung von Thilo Sarrazin und mir an die Universität Siegen im letzen Jahr und setzt zu einer für Mainstream-Verhältnisse ziemlich deutlichen Kritik an der „Political Correctness“ an:
„Wissenschaftsfreiheit ist ein Unterpunkt der Meinungsfreiheit, wie sie in Artikel 5 des Grundgesetzes garantiert ist. Und deshalb, schreibt der ehemalige Verfassungsrichter Friedhelm Hufen in dem Buch „Die Freiheit der Wissenschaft und ihre Feinde“:
„kennt sie keinen Vorbehalt der politischen Korrektheit, etwa in Bezug auf Gender, Rasse, sexuelle Präferenzen, Religion und so weiter. Grenzen ergeben sich erst bei der konkreten Gefahr von Straftaten und Eingriffen in die Grundrechte Dritter.“
Das heißt: Die Rechtsordnung zieht die Grenze für die Freiheit der Wissenschaft. Aber nicht, so Bernhard Kempen, einzelne Gruppen, die meinen:
„sie wüssten, was noch erträglich ist, was noch zum Meinungsspektrum gehört und was nicht mehr dazu gehört. Die Antwort ist, es gehört alles, was nicht strafrechtlich verboten ist, zum wissenschaftlichen Meinungsspektrum.“Exakt dasselbe, nämlich die (straf-)rechtliche, nicht moralische Begrenzung der Meinungsfreiheit, hatte ich in meinem Siegener Vortrag – unter anderem – vertreten. Der Fall zeigt in schöner Deutlichkeit, wie viel unnötige Aufregung und absurde Debatten man sich entsparte, wenn man zuhörte, anstatt den Kontrahenten von vorne herein zu verteufeln und mit Projektionen zu überziehen – etwa weil er ein Exponent der AfD ist.