„Toleranz“ im Dienst der Repression: Das Kopftuchurteil des Bundesverfassungsgerichtes sabotiert die Bemühungen um Integration

Stuttgart, 17. März 2015. Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat am 27.1.2015 das in Nordrhein-Westfalen wie auch in Baden-Württemberg bestehende generelle Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen für verfassungswidrig erklärt. Die Alternative für Deutschland Baden-Württemberg erkennt darin ein fatales Fehlsignal für die Integrationspolitik unseres Landes sowie einen überzogenen Eingriff der Judikative in die demokratisch legitimierte Gesetzgebung.

„In diesem Urteil manifestiert sich eine falsch verstandene Toleranz, die im Ergebnis repressiven Strömungen innerhalb des Islam Vorschub leistet“, so Dr. Marc Jongen, Stv. Sprecher des Landesvorstands und Programmkoordinator der AfD Baden-Württemberg. „Gerade säkular gesinnte, integrationswillige Einwanderer aus dem islamischen Kulturkreis werden es jetzt noch schwerer haben, sich dem manifesten oder subtilen Anpassungsdruck seitens traditioneller muslimischer Autoritäten zu widersetzen.“

Der Schlüssel zur Überwindung von Parallelgesellschaften, in denen archaische Bräuche wie Zwangsheiraten und Ehrenmorde gedeihen, liegt in der Emanzipation junger muslimischer Frauen von den Rollenmustern, die ihnen von den Repräsentanten ihrer Herkunftskultur, zumeist in der eigenen Familie, aufgedrängt werden und für die das Kopftuch ein Symbol ist. Anstatt diese jungen Frauen, die ihren Mut zur Selbständigkeit nicht selten mit dem Leben bezahlen, durch klare gesetzliche Regelungen zu unterstützen, hat ihnen das höchste Gericht den Schutz des Staates auf einem wichtigen symbolischen Feld nun entzogen.

„Die Verfassungsrichter unterstellen, das Tragen des Kopftuchs gehe in jedem Fall auf eine freie Entscheidung der betroffenen Frauen zurück. Es überträgt damit auf höchst naive Weise Standards unserer individualistischen, aufgeklärten Gesellschaft auf Angehörige eines Kulturkreises, der keine Aufklärung durchlaufen hat und der das Kollektiv weit über das Individuum stellt“, stellt Marc Jongen fest. Wenn die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit aus Artikel 4 Grundgesetz weiterhin in dieser Weise dazu benutzt wird, die integrationspolitischen Gestaltungsspielräume des Gesetzgebers einzuschränken, dann wird es bald einen verfassungsrechtlich garantierten Ruf des Muezzins von den Minaretten in Deutschlands Städten geben.

Marc Jongen zum Hintergrund des Urteils: „Offenbar bewegen sich auch Verfassungsrichter nicht außerhalb des Zeitgeistes. Die törichte Aussage von Altbundespräsident Wulff, der Islam gehöre zu Deutschland, von Kanzlerin Merkel in erschreckender Gedankenlosigkeit jüngst erneuert, hat das nötige gesellschaftliche Meinungsklima für diese höchstrichterliche Entscheidung vorbereitet. Gut gemeint erweist sich einmal mehr als das Gegenteil von gut. Das Urteil fügt sich nahtlos ein in die herrschende politische Tendenz, im Namen von Toleranz, Buntheit und Vielfalt religiöses Eiferertum zu fördern und Integration aktiv zu verhindern.“ (jh)

Jongen_Kopftuchurteil

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